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Private Leistungen & Preise
Preise und Hinweise für Privat- und Beihilfeversicherte sowie Selbstzahler.
Unsere Preise auf einen Blick
Alle Beträge verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an – wir rechnen Ihnen gerne alles in Ruhe vor.
MPZ - Jahresvertrag
Medizinischer Präventions Zirkel, Laufzeit 12 Monate
| Leistung | Preis |
|---|---|
| 1x wöchentlich eine Stunde | 25 EUR / Monat |
| 2x wöchentlich eine Stunde | 35 EUR / Monat |
| 3x wöchentlich eine Stunde | 45 EUR / Monat |
MPZ - 6-Monats-Vertrag
Laufzeit 6 Monate
| Leistung | Preis |
|---|---|
| 1x wöchentlich eine Stunde | 28 EUR / Monat |
| 2x wöchentlich eine Stunde | 38 EUR / Monat |
| 3x wöchentlich eine Stunde | 48 EUR / Monat |
| Flexible 12er-Karte | 96 EUR |
Weitere private Leistungen
Einzelanwendungen, keine Verordnung nötig
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Massage, 20 Minuten | 30 EUR |
| Rotlicht, 20 Minuten | 13 EUR |
| Fango, 20 Minuten | 18 EUR |
| Paraffinbad für Hände, 20 Minuten | 20 EUR |
Das MPZ-Training findet an unserem zweiten Standort in Gutach (Schwarzwaldbahn) statt. Mehr über das MPZ erfahren.
Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung
Für Privat- & Beihilfeversicherte
Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden; die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.
Unsere Preise basieren auf der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Einige private Krankenkassen kürzen die Erstattungsbeträge - oft widerrechtlich, mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. In dem Fall sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen und auf Ihr Recht bestehen.
Info für Beihilfepatienten
Zurzeit erleben wir, dass viele Beihilfeversicherte sich mit ihrer Versicherung nur wenig auskennen. Beihilfeversicherte Personen sind häufig darüber verwundert, dass sie stellenweise einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen muessen.
Vielen Beihilfeversicherten ist nicht bewusst, dass die beihilfefähigen Höchstsätze vom Bundesministerium des Innern (BMI) mit Absicht zu niedrig angesetzt sind.
Beihilfeversicherte Personen, die möglichst wenig zu ihren Behandlungskosten zuzahlen wollen, sollten unbedingt ihren Versicherungsschutz verbessern. Es empfiehlt sich eine Versicherung, welche die Honorare auch über den beihilfefähigen Höchstsatz hinaus abdeckt.
Sie sind gesetzlich versichert?
Dann rechnen wir Behandlungen auf Rezept direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die gesetzliche Zuzahlung leisten Sie bei uns in der Praxis. Nur die oben aufgeführten privaten Leistungen zahlen Sie selbst.
Noch Fragen zu Preisen oder Abrechnung?
Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne, was Ihre Behandlung kostet und was Ihre Versicherung übernimmt.