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Private Leistungen & Preise

Preise und Hinweise für Privat- und Beihilfeversicherte sowie Selbstzahler.

Für private Leistungen brauchen Sie kein Rezept. Sie können eine Massage, Fango, Rotlicht, ein Paraffinbad oder das MPZ-Training direkt bei uns buchen – ganz ohne Verordnung von Ärztin oder Arzt. Ein Rezept brauchen Sie nur für Behandlungen, die Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt.
Preisübersicht

Unsere Preise auf einen Blick

Alle Beträge verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an – wir rechnen Ihnen gerne alles in Ruhe vor.

MPZ - Jahresvertrag

Medizinischer Präventions Zirkel, Laufzeit 12 Monate

LeistungPreis
1x wöchentlich eine Stunde 25 EUR / Monat
2x wöchentlich eine Stunde 35 EUR / Monat
3x wöchentlich eine Stunde 45 EUR / Monat

MPZ - 6-Monats-Vertrag

Laufzeit 6 Monate

LeistungPreis
1x wöchentlich eine Stunde 28 EUR / Monat
2x wöchentlich eine Stunde 38 EUR / Monat
3x wöchentlich eine Stunde 48 EUR / Monat
Flexible 12er-Karte 96 EUR

Weitere private Leistungen

Einzelanwendungen, keine Verordnung nötig

LeistungPreis
Massage, 20 Minuten 30 EUR
Rotlicht, 20 Minuten 13 EUR
Fango, 20 Minuten 18 EUR
Paraffinbad für Hände, 20 Minuten 20 EUR

Das MPZ-Training findet an unserem zweiten Standort in Gutach (Schwarzwaldbahn) statt. Mehr über das MPZ erfahren.

Abrechnung

Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung

Für Privat- & Beihilfeversicherte

Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden; die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.

Unsere Preise basieren auf der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Einige private Krankenkassen kürzen die Erstattungsbeträge - oft widerrechtlich, mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. In dem Fall sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen und auf Ihr Recht bestehen.

Info für Beihilfepatienten

Zurzeit erleben wir, dass viele Beihilfeversicherte sich mit ihrer Versicherung nur wenig auskennen. Beihilfeversicherte Personen sind häufig darüber verwundert, dass sie stellenweise einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen muessen.

Vielen Beihilfeversicherten ist nicht bewusst, dass die beihilfefähigen Höchstsätze vom Bundesministerium des Innern (BMI) mit Absicht zu niedrig angesetzt sind.

Beihilfeversicherte Personen, die möglichst wenig zu ihren Behandlungskosten zuzahlen wollen, sollten unbedingt ihren Versicherungsschutz verbessern. Es empfiehlt sich eine Versicherung, welche die Honorare auch über den beihilfefähigen Höchstsatz hinaus abdeckt.

Sie sind gesetzlich versichert?

Dann rechnen wir Behandlungen auf Rezept direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die gesetzliche Zuzahlung leisten Sie bei uns in der Praxis. Nur die oben aufgeführten privaten Leistungen zahlen Sie selbst.

Noch Fragen zu Preisen oder Abrechnung?

Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne, was Ihre Behandlung kostet und was Ihre Versicherung übernimmt.

Kontakt

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78098 Triberg im Schwarzwald
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